Bergler GmbH


Vertragsbedingungen zur Verkaufsvereinbarung
 
1. Form von Erklärungen
 Wird nach den nachfolgenden Bedingungen an die Abgabe bestimmter Erklärungen eine Rechtsfolge geknüpft, so hat diese Abgabe in Textform (Original, Telefax oder E-Mail) zu erfolgen.
  
2. Leistung, Erfüllungsort und Versendung
  
2.1. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auf die wir keinen Einfluß haben, die uns die Lieferung wesentlich erschweren (z. B. Streik) oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten.
  
2.2. Verzögerungen, die wir nach Nr. 2.1 nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Alternativ hierzu können wir ganz oder . falls eine Teillieferung bereits erfolgt ist - hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  
2.3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Käufer nachweist, daß er an der Teillieferung kein Interesse mehr hat, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten.
  
2.4. Verlängert sich nach vorstehenden Klauseln die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  
2.5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Gegenüber Käufern, die bei Abschluß des Rechtsgeschäfts nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, die also keine Unternehmer sind, sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen nicht berechtigt, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse daran nachweist, die Leistung oder Lieferung zusammenhängend zu erhalten.
  
2.6. Grundsätzlich ist der Kaufgegenstand am Ort unseres Betriebes vom Käufer abzuholen. Der Sitz unseres Betriebes ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag.
  
2.7. Auf Wunsch des Käufers wird die Ware auch an einen anderen Ort als den in Nr. 2.6. bezeichneten Erfüllungsort geliefert. Die Gefahr geht im Falle der Versendung auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Käufer über.
  
2.8. Der Käufer gerät unbeschadet weiterer gesetzlicher Fälle auch dann in Annahmeverzug, wenn er nach Meldung der Versandbereitschaft die Ware nicht unverzüglich abruft.
  
2.9. Verpackungsverordnung: wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Diese Verpackungen werden im Rahmen eines Abkommens mit der Landbell AG erfasst.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten mit uns in Verbindung:

Bergler Metallhandel GmbH
Abt. Autoverwertung
Am Forst 3
92637 Weiden
Tel: 0961 / 39007-27
Telefax: 0961/ 3007- 26
autoverwertung@bergler.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenfrei an oben genannte Adresse zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordung entsorgt.

  
  
3. Gewährleistung
  Die Verkäuferin übernimmt ab Gefahrübergang die gesetzliche Gewährleistung, soweit sich aus den folgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt.
  
3.1. Bei Verträgen mit natürlichen Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchern), beträgt die Gewährleistung: bei gebrauchten Gegenständen privat: 12 Monate
  
3.2. bei gebrauchten Gegenständen gewerblich: 3 Monate Bei Verträgen mit Personen oder Personenmehrheiten, die nicht Verbraucher im Sinne von Nr. 3.1. sind, wird die Gewährleistung wegen gebrauchter Vertragsgegenstände ausgeschlossen.
  
  
4. Umfang der Gewährleistung
  
4.1. Die Gewährleistung umfaßt den Kaufgegenstand selbst. Für Anbauteile, die dem Kunden kostenfrei überlassen wurden, übernehmen wir keine Gewährleistung.
  
4.2. Wir leisten dafür Gewähr, daß sich die Kaufgegenstände in einem unter Berücksichtigung der Betriebsdauer und des normalen Verschleißes für gleichartige Sachen üblichen Zustand befinden.
  
4.3. Mängel, die auf nicht fachgerechtem Einbau oder Wartungsfehlern beruhen, unterliegen nicht der Gewährleistung.
  
4.4. Wenn der Kaufgegenstand nicht von einer Fachwerkstatt eingebaut wurde oder nicht entsprechend den Fahrzeugherstelleranweisungen eingebaut und gewartet wurde, spricht ein erster Anschein dafür, daß ein Mangel auf fehlerhaftem Einbau oder fehlerhafter Wartung beruht.
  
4.5. Wenn der Käufer eigene Reparaturversuche unternimmt oder durchführen läßt, bevor uns Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde, erlischt die Gewährleistungspflicht wegen des entsprechenden behaupteten Mangels.
  
4.6. Der Umbau von Anbauteilen erfolgt durch den Käufer bzw. dessen Beauftragten.
  
4.7. Wegen Mängeln, die dem Käufer bei Vertragsschluß bekannt waren, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn nicht die Beseitigung des Mangels ausdrücklich zugesagt wurde.
  
4.8. Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Ansonsten ist für diese Mängel jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die weitergehenden Untersuchungs- und Rügepflichten, die aufgrund Gesetzes z. B. für Kaufleute bestehen, bleiben unberührt.
  
4.9. Das Entfernen oder Beschädigen des Zylinderkopfsiegels des Motors führt zum Erlöschen der Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn wir der Öffnung des Zylinderkopfes im konkreten Fall zugestimmt haben oder der Motor nach dem Zweck des Vertrages zerlegt werden sollte.
  
4.10. Sofern wir entsprechend dem Wunsch des Kunden Reparaturen durchführen oder Beträge erstatten, so liegt darin kein Anerkenntnis unserer Gewährleistungspflicht.
  
4.11. Angaben über Laufleistungen und Vorschäden geben in jedem Fall nur die Angaben der Lieferanten der Verkäuferin wieder.
  
  
5. Zahlung
  
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Kfz-Teil spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe an die Versandperson oder bei Abholung zu bezahlen.
  
5.2. Eine Tilgungsbestimmung steht dem Käufer nicht zu. Wir sind daher berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers nach den Bestimmungen des BGB zu verrechnen.
  
5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im Falle einer Scheckhingabe gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag dem Konto der Verkäuferin endgültig gutgeschrieben ist.
  
5.4. Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt wurden.
  
5.5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur wegen einer Forderung geltend machen, die auf dem selben Rechtsverhältnis beruht. Ist der Käufer Unternehmer, kann er ein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
  
5.6. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Forderungen, auch für andere laufende Verträge, sofort zur Zahlung fällig. Alle vereinbarten Rabatte und Vergünstigungen verfallen dabei.
  
5.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Leistungen bzw. Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Ferner steht uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung und das Recht auf Vertragsrücktritt zu. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Leistung beanstandet hat.
  
5.8. Bei Zahlungsverzug können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Bezahlung verlangen.
  
  
6. Eigentumsvorbehalt
  
6.1. Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind.
  
6.2. Wird von uns Ware zurückgenommen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für uns erfolgte Pfändung von Ware bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag.
  
6.3. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Klage benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage nicht erbringen kann, haftet der Käufer.
  
6.4. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns als Hersteller statt. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
  
6.5. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer widerruflich weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekanntzugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Daneben steht uns das Recht zu, die Abtretung selbst offen zu legen. Zu den nachfolgend genannten Rechtsgeschäften und Verfügungen ist der Käufer jedoch nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt: I. Sicherungsübereignung und Verpfändung II. Abtretung der an uns gemäß dieser AGB abgetretenen oder abzutretenden Ansprüche, Abschluß von Factoring-Verträgen jeder Art III. Veräußerung unserer Vorbehaltsware an Abnehmer, welche die Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausschließen
  
6.6. Wenn der Käufer mit der Begleichung einer über den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderung in Verzug gerät, erlischt sein Recht, die Vorbehaltsware zu besitzen. Wir können in diesem Fall die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Ware verlangen.
  
6.7. Wenn der Käufer eine uns abgetretene Forderung im Rahmen eines echten Factorings verkauft, werden die gesicherten Forderungen sofort fällig. Die Forderung des Käufers gegen den Factor tritt dann an die Stelle der veräußerten Forderung. Die an die Stelle tretende Forderung gegen Factor tritt uns der Käufer bereits jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Verkaufserlös muß unverzüglich an uns ausgeschüttet werden.
  
6.8. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete, verbundene, umgebildete, vermengte und vermischte Vorbehaltsware.
  
6.9. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
  
  
7. Haftungsbeschränkung
  
7.1 Hinsichtlich der wesentlichen Vertragspflichten haften wir für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, soweit die Schäden typischerweise vorhersehbar sind.
  
7.2 Weitergehende Ersatzansprüche z. B. für mögliche Mangelschäden und Mangelfolgeschäden können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsver-letzung geltend gemacht werden.
  
7.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  
7.4 Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur in Höhe etwaiger damit verbundener Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
  
7.5 Die Haftung für den Ersatz von Aufwendungen nach § 284 richtet sich ebenfalls nach den Nr. 7.1 bis 7.4 dieser Bedingungen. Die Haftung für Aufwendungen beträgt maximal das 1,5 . fache des vereinbarten Kaufpreises. Aufwendungen werden nur in Höhe der üblichen und angemessenen Kosten für die jeweilige Aufwendung ersetzt. Fahrtkosten werden soweit wir nach § 284 haften maximal in Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt. Übernachtungskosten werden auf den Marktpreis für ein übliches Hotelzimmer beschränkt.
  
8. Gerichtsstand
  
  
8.1. Soweit der Käufer Kaufmann i. S. des § 38 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Weiden i.d.OPf. ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  
8.2. Dies gilt insbesondere auch für Forderungen aus Schecks und Wechseln.
  
8.3. Wir sind berechtigt, auch das für den Käufer zuständige Gericht anzurufen.
  
  
9. Schlußbestimmungen
  
9.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  
9.2. Der Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag ist 92637 Weiden/Opf.
  
9.3. Vereinbarungen außerhalb dieser Urkunde wurden nicht getroffen.
  
  
  
  
Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge:
  
1. Unter welchen Umständen besteht ein Widerrufsrecht?
  Bei Verträgen, die wir mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln schließen (Fernabsatzverträge), steht dem Verbraucher das nachfolgend abgedruckte Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu
  
2. Wie ist das Widerrufsrecht auszuüben?
  Unter obiger Voraussetzung ist der Käufer, der ein Verbraucher ist, an seine auf den Abschluß des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  
3. Wohin ist der Widerruf zu senden?
  Der Widerruf bzw. die Kaufsache ist an die folgende Adresse zu senden: Bergler GmbH Metallhandel - Recycling - Autoverwertung, Am Forst 3, 92637 Weiden
  
4. Wodurch wird die Widerrufsfrist in Lauf gesetzt?
  Die Frist wird zu dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt, zu welchem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher die Ware erhalten hat.
  
5. Wer ist Verbraucher?
  Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  
6. Wann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen?
 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
  
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
  
b) die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
  
7. Wie muß die Ware zurückgesendet werden?
  Wenn der Käufer den Vertrag widerrufen hat, ist er zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Ware ist ausreichend verpackt und frankiert zurückzusenden. Es ist zwingend, die günstigste Versandmöglichkeit zu wählen. Die Rücksendung hat unverzüglich zu erfolgen.
Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, so sind Sie insoweit zum Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache - wie es Ihnen beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich wäre - verursacht ist. Im übrigen können Sie den Wertersatz vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer verwenden und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
  
8. Wer trägt die Rücksendekosten?
  Bei einem Warenwert bis 40 Euro trägt der Käufer die Rücksendekosten, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem über 40 Euro hinausgehenden Warenwert werden die Rücksendekosten erstattet.
  
9. Wofür haftet der Käufer bei Rücksendung
  Bei Beschädigung oder Verlust der Ware können Schadensersatzansprüche gegen den Käufer bestehen. Sofern wir Nachentgelt bezahlen müssen, weil die Ware nicht ausreichend frankiert ist, sind diese Kosten vom Käufer zu ersetzen.
  
  
  
  
Besondere Hinweise für Fernabsatzverträge:
  
A. Vertragszweck
  Wir veräußern die Ware zum geschäftlichen Zweck im Rahmen unseres Gewerbebetriebs.
  
B. Kontaktadresse und ladungsfähige Anschrift
  Bei Fragen und Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:

Bergler GmbH Metallhandel - Recycling - Autoverwertung
Am Forst 3, 92637 Weiden
Telefon : 0961 / 39007 - 28/37
Telefax : 0961 / 39007 - 26
E-Mail : autoverwertung@bergler.de oder teileinfo@bergler.de

Dies ist ebenfalls unsere ladungsfähige Anschrift. Die Firma Bergler GmbH Metallhandel - Recycling - Abt. Autoverwertung wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Bergler.
  
C. Gewährleistung
 Die Gewährleistungsbedingungen können den Nummern 3. und 4. der Vertragsbedingungen zur Verkaufsvereinbarung (Seite 2) entnommen werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung für gebrauchte Ware gegenüber Verbrauchern 1 Jahr beträgt.
  
 
 

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Kontaktadresse
 
Bergler GmbH
Metallhandel-Recycling
- Autoverwertung -
Am Forst 3
92637 Weiden
Tel. 0961/39007-36
E-Mail: Motorenservice
 
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