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1. | Form von Erklärungen |
| | Wird nach den nachfolgenden Bedingungen
an die Abgabe bestimmter Erklärungen eine Rechtsfolge geknüpft, so hat diese
Abgabe in Textform (Original, Telefax oder E-Mail) zu erfolgen. |
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| 2. | Leistung, Erfüllungsort und
Versendung |
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| 2.1. | Liefer- und
Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
auf die wir keinen Einfluß haben, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren (z. B. Streik) oder unmöglich machen, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten.
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| 2.2. | Verzögerungen, die wir nach
Nr. 2.1 nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Alternativ hierzu können wir ganz oder . falls eine
Teillieferung bereits erfolgt ist - hinsichtlich des noch nicht gelieferten
Teils vom Vertrag zurückzutreten.
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| 2.3. | Wenn die Behinderung länger
als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn der Käufer nachweist, daß er an der Teillieferung kein
Interesse mehr hat, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten.
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| 2.4. | Verlängert sich nach
vorstehenden Klauseln die Lieferzeit oder werden wir von unseren
Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
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| 2.5. | Wir sind zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Gegenüber Käufern, die bei Abschluß
des Rechtsgeschäfts nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln, die also keine Unternehmer sind, sind wir zu
Teillieferungen und Teilleistungen nicht berechtigt, wenn der Käufer ein
berechtigtes Interesse daran nachweist, die Leistung oder Lieferung
zusammenhängend zu erhalten.
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| 2.6. | Grundsätzlich ist der
Kaufgegenstand am Ort unseres Betriebes vom Käufer abzuholen. Der Sitz
unseres Betriebes ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Kaufvertrag.
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| 2.7. | Auf Wunsch des Käufers wird
die Ware auch an einen anderen Ort als den in Nr. 2.6. bezeichneten
Erfüllungsort geliefert. Die Gefahr geht im Falle der Versendung auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen
hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht
die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Käufer über.
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| 2.8. | Der Käufer gerät unbeschadet
weiterer gesetzlicher Fälle auch dann in Annahmeverzug, wenn er nach Meldung
der Versandbereitschaft die Ware nicht unverzüglich abruft.
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| 2.9. | Verpackungsverordnung: wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen
eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Diese Verpackungen werden im Rahmen eines Abkommens mit der Landbell AG erfasst.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten mit uns in Verbindung:
Bergler Metallhandel GmbH
Abt. Autoverwertung
Am Forst 3
92637 Weiden
Tel: 0961 / 39007-27
Telefax: 0961/ 3007- 26
autoverwertung@bergler.de
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei
entgegennimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenfrei an oben genannte Adresse zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordung entsorgt.
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| 3. | Gewährleistung |
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Die Verkäuferin übernimmt ab Gefahrübergang die gesetzliche Gewährleistung,
soweit sich aus den folgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt.
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| 3.1. | Bei Verträgen mit
natürlichen Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck
abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchern), beträgt die
Gewährleistung:
bei gebrauchten Gegenständen privat: 12 Monate
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| 3.2. | bei gebrauchten Gegenständen
gewerblich: 3 Monate
Bei Verträgen mit Personen oder Personenmehrheiten, die nicht Verbraucher im
Sinne von Nr. 3.1. sind, wird die Gewährleistung wegen gebrauchter
Vertragsgegenstände ausgeschlossen.
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| 4. | Umfang der Gewährleistung
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| 4.1. | Die Gewährleistung umfaßt
den Kaufgegenstand selbst. Für Anbauteile, die dem Kunden kostenfrei
überlassen wurden, übernehmen wir keine Gewährleistung.
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| 4.2. | Wir leisten dafür Gewähr,
daß sich die Kaufgegenstände in einem unter Berücksichtigung der
Betriebsdauer und des normalen Verschleißes für gleichartige Sachen üblichen
Zustand befinden.
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| 4.3. | Mängel, die auf nicht
fachgerechtem Einbau oder Wartungsfehlern beruhen, unterliegen nicht der
Gewährleistung.
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| 4.4. | Wenn der Kaufgegenstand
nicht von einer Fachwerkstatt eingebaut wurde oder nicht entsprechend den
Fahrzeugherstelleranweisungen eingebaut und gewartet wurde, spricht ein
erster Anschein dafür, daß ein Mangel auf fehlerhaftem Einbau oder
fehlerhafter Wartung beruht.
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| 4.5. | Wenn der Käufer eigene
Reparaturversuche unternimmt oder durchführen läßt, bevor uns Gelegenheit
zur Nacherfüllung gegeben wurde, erlischt die Gewährleistungspflicht wegen
des entsprechenden behaupteten Mangels.
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| 4.6. | Der Umbau von Anbauteilen
erfolgt durch den Käufer bzw. dessen Beauftragten.
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| 4.7. | Wegen Mängeln, die dem
Käufer bei Vertragsschluß bekannt waren, ist die Gewährleistung
ausgeschlossen, wenn nicht die Beseitigung des Mangels ausdrücklich zugesagt
wurde.
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| 4.8. | Offensichtliche Mängel hat
der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
Ansonsten ist für diese Mängel jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die
weitergehenden Untersuchungs- und Rügepflichten, die aufgrund Gesetzes z. B.
für Kaufleute bestehen, bleiben unberührt.
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| 4.9. | Das Entfernen oder
Beschädigen des Zylinderkopfsiegels des Motors führt zum Erlöschen der
Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn wir der Öffnung des Zylinderkopfes im
konkreten Fall zugestimmt haben oder der Motor nach dem Zweck des Vertrages
zerlegt werden sollte.
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| 4.10. | Sofern wir entsprechend dem
Wunsch des Kunden Reparaturen durchführen oder Beträge erstatten, so liegt
darin kein Anerkenntnis unserer Gewährleistungspflicht.
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| 4.11. | Angaben über Laufleistungen
und Vorschäden geben in jedem Fall nur die Angaben der Lieferanten der
Verkäuferin wieder.
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| 5. | Zahlung |
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| 5.1. | Soweit nicht anders
vereinbart, ist das Kfz-Teil spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe an die
Versandperson oder bei Abholung zu bezahlen.
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| 5.2. | Eine Tilgungsbestimmung
steht dem Käufer nicht zu. Wir sind daher berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmung des Käufers nach den Bestimmungen des BGB zu verrechnen.
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| 5.3. | Eine Zahlung gilt erst dann
als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im Falle
einer Scheckhingabe gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag
dem Konto der Verkäuferin endgültig gutgeschrieben ist.
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| 5.4. | Zur Aufrechnung ist der
Käufer nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder von uns anerkannt wurden.
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| 5.5. | Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur wegen einer Forderung geltend machen, die auf dem selben
Rechtsverhältnis beruht. Ist der Käufer Unternehmer, kann er ein
Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus nur geltend machen, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
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| 5.6. | Bei Zahlungsverzug werden
alle offenen Forderungen, auch für andere laufende Verträge, sofort zur
Zahlung fällig. Alle vereinbarten Rabatte und Vergünstigungen verfallen
dabei.
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| 5.7. | Bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Leistungen bzw.
Lieferungen von Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen abhängig zu
machen. Ferner steht uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung und das Recht
auf Vertragsrücktritt zu. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die
Leistung beanstandet hat.
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| 5.8. | Bei Zahlungsverzug können
wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige
Bezahlung verlangen.
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| 6. | Eigentumsvorbehalt |
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| 6.1. | Von uns gelieferte Ware
bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der
Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind.
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| 6.2. | Wird von uns Ware
zurückgenommen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies
ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für uns erfolgte Pfändung von Ware
bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag.
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| 6.3. | Über Pfändungen und andere
von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich
schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Klage
benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns
zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen
Klage nicht erbringen kann, haftet der Käufer.
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| 6.4. | Verarbeitung oder Umbildung
unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns als Hersteller
statt. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen
verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten
im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
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| 6.5. | Der Käufer ist befugt,
unsere Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter zu
veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Käufer hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen
Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer).
Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer widerruflich weiterhin zur
Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die
abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekanntzugeben und uns alle
für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Käufer den
betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Daneben
steht uns das Recht zu, die Abtretung selbst offen zu legen.
Zu den nachfolgend genannten Rechtsgeschäften und Verfügungen ist der Käufer
jedoch nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt:
I. Sicherungsübereignung und Verpfändung
II. Abtretung der an uns gemäß dieser AGB abgetretenen oder abzutretenden
Ansprüche, Abschluß von Factoring-Verträgen jeder Art
III. Veräußerung unserer Vorbehaltsware an Abnehmer, welche die
Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausschließen
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| 6.6. | Wenn der Käufer mit der
Begleichung einer über den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderung in
Verzug gerät, erlischt sein Recht, die Vorbehaltsware zu besitzen. Wir
können in diesem Fall die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt
veräußerten Ware verlangen.
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| 6.7. | Wenn der Käufer eine uns
abgetretene Forderung im Rahmen eines echten Factorings verkauft, werden die
gesicherten Forderungen sofort fällig. Die Forderung des Käufers gegen den
Factor tritt dann an die Stelle der veräußerten Forderung. Die an die Stelle
tretende Forderung gegen Factor tritt uns der Käufer bereits jetzt ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Der Verkaufserlös muß unverzüglich an uns
ausgeschüttet werden.
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| 6.8. | Die Abtretungsregelung gilt
auch für verarbeitete, verbundene, umgebildete, vermengte und vermischte
Vorbehaltsware.
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| 6.9. | Wir verpflichten uns, auf
Verlangen des Käufers Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur
Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer
Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere
soweit sie den Wert unserer zu sichernden und noch nicht getilgten
Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
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| 7. | Haftungsbeschränkung |
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| 7.1 | Hinsichtlich der wesentlichen
Vertragspflichten haften wir für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, soweit die
Schäden typischerweise vorhersehbar sind.
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| 7.2 | Weitergehende Ersatzansprüche
z. B. für mögliche Mangelschäden und Mangelfolgeschäden können nur bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsver-letzung geltend gemacht
werden.
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| 7.3 | Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
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| 7.4 | Soweit der Schaden durch eine
vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur in
Höhe etwaiger damit verbundener Nachteile des Käufers, z. B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch
die Versicherung.
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| 7.5 | Die Haftung für den Ersatz
von Aufwendungen nach § 284 richtet sich ebenfalls nach den Nr. 7.1 bis 7.4
dieser Bedingungen. Die Haftung für Aufwendungen beträgt maximal das 1,5 .
fache des vereinbarten Kaufpreises. Aufwendungen werden nur in Höhe der
üblichen und angemessenen Kosten für die jeweilige Aufwendung ersetzt.
Fahrtkosten werden soweit wir nach § 284 haften maximal in Höhe der Kosten
für ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt. Übernachtungskosten werden auf
den Marktpreis für ein übliches Hotelzimmer beschränkt.
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| 8. | Gerichtsstand
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| 8.1. | Soweit der Käufer Kaufmann
i. S. des § 38 ZPO, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Weiden i.d.OPf.
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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| 8.2. | Dies gilt insbesondere auch
für Forderungen aus Schecks und Wechseln.
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| 8.3. | Wir sind berechtigt, auch
das für den Käufer zuständige Gericht anzurufen.
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| 9. | Schlußbestimmungen
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| 9.1. | Für die Rechtsbeziehung
zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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| 9.2. | Der Erfüllungsort für
Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag ist 92637 Weiden/Opf.
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| 9.3. | Vereinbarungen außerhalb
dieser Urkunde wurden nicht getroffen.
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| Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge: |
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| 1. | Unter welchen Umständen
besteht ein Widerrufsrecht? |
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Bei Verträgen, die wir mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln schließen (Fernabsatzverträge), steht dem
Verbraucher das nachfolgend abgedruckte Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu
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| 2. | Wie ist das Widerrufsrecht
auszuüben? |
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Unter obiger Voraussetzung ist der Käufer, der ein Verbraucher ist, an seine
auf den Abschluß des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr
gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache erklären; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung.
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| 3. | Wohin ist der Widerruf zu
senden? |
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Der Widerruf bzw. die Kaufsache ist an die folgende Adresse zu senden:
Bergler GmbH Metallhandel - Recycling - Autoverwertung, Am Forst 3, 92637
Weiden
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| 4. | Wodurch wird die
Widerrufsfrist in Lauf gesetzt? |
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Die Frist wird zu dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt, zu welchem dem Verbraucher
eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine
Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist. Die Frist beginnt
jedoch nicht, bevor der Verbraucher die Ware erhalten hat.
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| 5. | Wer ist Verbraucher? |
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Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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| 6. | Wann ist das Widerrufsrecht
ausgeschlossen? |
| | Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
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| a) | zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
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| b) | die in der Form von
Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
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| 7. | Wie muß die Ware
zurückgesendet werden? |
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Wenn der Käufer den Vertrag widerrufen hat, ist er zur Rücksendung der Ware
verpflichtet. Die Ware ist ausreichend verpackt und frankiert
zurückzusenden. Es ist zwingend, die günstigste Versandmöglichkeit zu
wählen. Die Rücksendung hat unverzüglich zu erfolgen.
Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, so sind Sie insoweit zum Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache - wie es Ihnen beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich wäre - verursacht ist. Im übrigen können Sie den Wertersatz vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer verwenden und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
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| 8. | Wer trägt die Rücksendekosten? |
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Bei einem Warenwert bis 40 Euro trägt der Käufer die Rücksendekosten, es sei
denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem
über 40 Euro hinausgehenden Warenwert werden die Rücksendekosten erstattet.
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| 9. | Wofür haftet der Käufer bei
Rücksendung |
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Bei Beschädigung oder Verlust der Ware können Schadensersatzansprüche gegen
den Käufer bestehen. Sofern wir Nachentgelt bezahlen müssen, weil die Ware
nicht ausreichend frankiert ist, sind diese Kosten vom Käufer zu ersetzen. |
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| Besondere Hinweise für Fernabsatzverträge: |
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| A. | Vertragszweck |
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Wir veräußern die Ware zum geschäftlichen Zweck im Rahmen unseres
Gewerbebetriebs.
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| B. | Kontaktadresse und
ladungsfähige Anschrift |
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Bei Fragen und Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die folgende
Adresse:
Bergler GmbH Metallhandel - Recycling - Autoverwertung Am Forst 3,
92637 Weiden
Telefon : 0961 / 39007 - 28/37
Telefax : 0961 / 39007 - 26
E-Mail :
autoverwertung@bergler.de oder
teileinfo@bergler.de
Dies ist ebenfalls unsere ladungsfähige Anschrift.
Die Firma Bergler GmbH Metallhandel - Recycling - Abt. Autoverwertung wird
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Bergler.
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| C. | Gewährleistung |
| | Die Gewährleistungsbedingungen können den Nummern 3. und 4. der
Vertragsbedingungen zur Verkaufsvereinbarung (Seite 2) entnommen werden. Es
wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Gewährleistung für gebrauchte
Ware gegenüber Verbrauchern 1 Jahr beträgt. |
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