Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen, Bund und Länder haben sich geeinigt.
Staatliche Hilfen für Kunden, die nicht leitungsgebundene Wärmeenergieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen, wurden ausgestaltet. Rückwirkend für das Jahr 2022 sollen Haushalte, die durch die Energiekrise deutlich gestiegene Ausgaben gehabt haben und besonders betroffen waren, finanzielle Unterstützung bekommen. Ähnlich wie bei der Strom- und Gaspreisbremse.
Kurz notiert:
- Die Antragstellung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Länder, der Antrag wird über eine Online-Plattform gestellt werden können. Die Plattform ist allerdings noch nicht zugänglich.
- Die Regelung umfasst Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
- Es werden nur die Kosten abgefedert, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus 2021 hinausgehen. Lt. BMWK sind dabei nicht die Beschaffungskosten ausschlaggebend, sondern der Referenzpreis. Das ist ein Durchschnittswert in 2021, der von Bund und Länder festgelegt wurde.
- 80% der Kosten, die über die Verdopplung im Vergleich zu 2021 hinausgehen, bekommen Privathaushalte erstattet.
- Pro Haushalt müssen mindestens 100€ Erstattungsbetrag erreicht werden, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beträgt 2.000€.
- Es werden nur Rechnungen vom 01.01.22 – 31.12.22 berücksichtigt.
- Es können Eigentümer und Mieter entlastet werden.
Wir werden Sie zu dem Thema weiterhin informieren. Näheres finden Sie auch auf der Seite des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).
Bildquelle: L. Feddern, Bergler Mineralöl GmbH