Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 06/2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform „bergler.de“, „callparts.de“ sowie „ebay.de“ sowie via Anfragen über Telefon, Telefax und E-Mail
zwischen
der Firma Bergler Fahrzeugtechnik GmbH, Am Forst 3, 92637 Weiden
- im Folgenden „Anbieter“ -
und
den in §§ 2, 3 bzw. 4 dieser Bedingungen bezeichneten Kunden
- im Folgenden „Kunde“ -
geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss bei Verträgen über die Plattformen „bergler.de“ und „callparts.de“
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Kfz-Gebrauchtteile auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Die Annahmeerklärung kann durch den Anbieter dadurch ersetzt werden, dass er die Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang der Bestellung ausführt.
§ 3 Vertragsschluss bei Verträgen über die Plattform „ebay.de“
(1) Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Artikelseite das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss. Das Angebot richtet sich an das eBay-Mitglied, welches das höchste Gebot über die auf dem Marktplatz zur Verfügung gestellte Bietfunktion abgibt. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an; jedoch erlischt das Gebot wieder, wenn ein Dritter ein höheres Gebot abgibt. Mit dem Ende der Laufzeit der Online-Auktion kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande, der bis dahin das höchste Gebot abgegeben hat – es sei denn, ein im Zusammenhang mit dem Artikelangebot hinterlegter Mindestpreis (sog. Reserve-Price) wurde nicht erreicht.
(2) Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und mit der Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort & Neu“) zusätzlich versehen, kommt der Vertrag unabhängig vom Ende der Laufzeit der Online-Auktion unmittelbar zum angegebenen Festpreis zustande, wenn der Kunde die Festpreis-Option ausübt. Der Vertragsschluss zum Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie noch kein Gebot für die Online-Auktion abgegeben wurde. Abweichend davon bleibt der Vertragsschluss auch noch nach Abgabe eines Gebotes für die Online-Auktion solange möglich, bis der Mindestpreis erreicht oder überschritten wurde, wenn ein Mindestpreis (sog. Reserve-Price) hinterlegt wurde.
(3) Wird ein Artikel ausschließlich im Festpreis-Format eingestellt, liegt in der Freischaltung der Artikelseite das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrages zum angegebenen Festpreis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“ bzw. „Sofort & Neu“) ausübt.
(4) Wird ein Artikel im Festpreis-Format eingestellt und mit der Zusatzoption „Preis vorschlagen“ versehen, besteht die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln. Für ein eBay-Mitglied besteht dann die Möglichkeit, einen (abweichenden) Preis für den Artikel vorzuschlagen, wobei mit diesem Vorschlag ein eigenes neues Angebot verbunden ist. Dieses Angebot können wir innerhalb von 48 Stunden annehmen. Wird der Preisvorschlag akzeptiert, kommt es zum Vertragsabschluss mit dem vorgeschlagenen Preis. Wird der Preisvorschlag abgelehnt und durch uns ein Gegenvorschlag unterbreitet, ist auch dieser Gegenvorschlag bindend und kann ebenfalls innerhalb von 48 Stunden angenommen werden. Während laufender Verhandlungen besteht ein ursprünglich im Festpreis-Format eingestelltes Artikelangebot fort – d.h. der Vertrag kommt unabhängig von solchen Verhandlungen zum angegebenen Festpreis zustande, wenn ein Dritter vor Abschluss der Verhandlungen die Festpreis-Option ausübt.
(5) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss durch eBay gespeichert und ist auf der Website von eBay unter der jeweiligen Artikelnummer abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website ausgedruckt werden. Da wir keinen Einfluss auf die Dauer der Speicherung haben, wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der AGB von eBay Mitglieder selbst dafür verantwortlich sind, auf der eBay-Website einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen auf einem von eBay unabhängigem Speichermedium zu archivieren. Kunden erhalten jedoch nach Vertragsabschluss im Rahmen der Kaufabwicklung die Vertragsbestimmungen einschließlich der vorliegenden AGB sowie der fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen auch in Textform zugesandt.
§ 4 Vertragsschluss bei Anfragen über Telefon, Telefax und E-Mail
(1) Wird seitens des Kunden mittels Telefon, Telefax oder E-Mail nach einem Artikel angefragt, so gilt dies lediglich als Anfrage. Der Anbieter wird dem Kunden daraufhin ein zeitlich befristet Angebot per Telefax, E-Mail oder per Post unterbreiten.
(2) Der Kunde hat dann – nach Erhalt des Angebots – die Möglichkeit, innerhalb der in dem Angebot aufgeführten Frist das Angebot des Anbieters per Post, per E-Mail, per Telefax oder per Telefon anzunehmen.
(3) Erst mit der Annahme des Angebots durch den Kunden ist der Vertrag geschlossen worden.
§ 5 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Grundsätzlich beträgt die Lieferzeit 14 Tage, wenn nicht Angebot etwas anderes mitgeteilt wird. Bei der Zahlungsart „Vorkasse / Überweisung“ beginnt die Lieferfrist erst mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Anbieters aus anderen, vom Kunden zu vertretenen Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lager- und Transportkosten) zu verlangen.
(5) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt, wie währungs- und handelspolitische oder sonstige Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen sowie Betriebsstörungen, wie z. B. Feuer, Behinderung der Verkehrswege oder ähnliche, nicht in den Machtbereich des Anbieters fallende Umstände, bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Die genannten Umstände entheben den Anbieter für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Ebenso ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag ganz oder – falls eine Teillieferung bereits erfolgt ist - hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Käufer nachweist, dass er an der Teillieferung kein Interesse mehr hat, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten.
(7) Verlängert sich nach vorstehenden Klauseln die Lieferzeit oder wird der Anbieter von seinen Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(8) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Gegenüber Kunden, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, die also keine Unternehmer sind, ist der Anbieter zu Teillieferungen und Teilleistungen nicht berechtigt, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse daran nachweist, die Leistung oder Lieferung zusammenhängend zu erhalten
(9) Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Verpackungsordnung zurückgenommen.
§ 6 Sorgfaltsanforderungen, Einbauvorgaben bei Motoren und Getrieben
(1) Bei den Angeboten des Anbieters handelt es sich im Wesentlichen um Gebraucht-Ersatzteile, die durch den Anbieter fachgerecht demontiert und nach definierten Qualitätskriterien geprüft werden. Gebraucht-Ersatzteile unterscheiden sich von Neuteilen.
(2) Gebrauchte Motoren und Getriebe bedürfen eines besonders sorgfältigen Einbaus durch Fachleute. Der Kunde hat daher den Einbau von Motoren und Getrieben durch Fachleute unter Beachtung der Einbauvorschriften, welche dem Kunden übergeben wird, vornehmen zu lassen. Insbesondere ist nach der Montage bei allen Teilen (sowie mit Hinblick auf die Beschaffenheit der Teile möglich) durch qualifiziertes Personal eine Funktion- und Sicherheitsprüfung durchzuführen. Betriebsmittel- und Schmiermittelspezifikationen sowie Betriebs-, Wartungs-, Einbau- und Pflegehinweise des Herstellers sind in jedem Fall zu beachten.
(3) Der Anbieter schuldet vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall keine Beratung und Unterstützung beim bzw. für den Einbau der angebotenen Teile.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(2) Bei Kaufverträgen mit Unternehmern geht das Eigentum erst über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung getilgt sind.
(3) Wird vom Anbieter Ware zurückgenommen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Anbieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Für den Anbieter erfolgte Pfändung von Ware bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag.
(4) Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für die Rechte des Anbieters ist dieser unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die der Anbieter für eine Klage benötigt. Soweit der Anbieter Ausfall erleidet, weil ein Dritter die von ihm an den Anbieter zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage nicht erbringen kann, haftet der Kunde.
(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware des Anbieters durch den Kunden findet ausschließlich für den Anbieter statt. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Waren steht dem Anbieter Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.
(6) Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im Voraus an den Anbieter ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde widerruflich weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde dem Anbieter die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu geben und dem Anbieter alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf besonderes Verlangen des Anbieters macht der Kunde den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an den Anbieter. Daneben steht dem Anbieter das Recht zu, die Abtretung selbst offen zu legen.
(7) Sonstige Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind nicht zulässig.
§ 8 Preise und Versandkosten, Gefahrübergang
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde, der Verbraucher ist, nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Der Anbieter muss jedoch im Falle des Widerrufs keine zusätzlichen Kosten erstatten, die dem Kunden dadurch entstanden sind, dass er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Anbieter angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
(3) Der Versand der Ware erfolgt in der Regel per Postversand. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Kunden übergeben wurde. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr beim Versendungskauf auf ihn über, sobald der Anbieter die Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(4) Sollte der Kunde die Option „Abholung“ wählen, fallen keine Versandkosten an.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann bei Verträgen gemäß § 2 dieser Bedingungen die Zahlung per „Vorkasse / Überweisung“, „Paypal“, „Nachnahme bei Lieferung“ oder per „Barzahlung bei Abholung“ vornehmen. Die Belastung bei der Zahlungsart „Paypal“ erfolgt unmittelbar nach dem Bestellvorgang. Bei der Zahlungsart „Nachnahme“ wird darauf hingewiesen, dass dies nur bei Versand nach Deutschland möglich ist und dass der Kunde die Nachnahmegebühren zu tragen hat. Weiterhin darf darauf hingewiesen werden, dass bei der Zahlungsart „Vorkasse / Überweisung“ die Lieferfrist erst mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters beginnt.
(2) Bei Verträgen gemäß § 3 dieser Bedingungen ist die Zahlung per „Überweisung“, „Paypal“, „Lastschrift“, „Kreditkarte“ oder per „Barzahlung bei Abholung“ möglich. Die Belastung bei den Zahlungsarten „Paypal“, „Kreditkarte“ sowie „Lastschrift“ erfolgt unmittelbar nach dem Bestellvorgang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass bei der Zahlungsart „Überweisung“ die Lieferfrist erst mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters beginnt.
(3) Bei Verträgen gemäß § 4 dieser Bedingungen sind lediglich die Zahlungsarten „Barzahlung bei Abholung“, „Nachnahme bei Lieferung“ oder „Vorkasse / Überweisung“ möglich, wobei die Lieferfrist bei der Zahlungsart „Vorkasse / Überweisung“ erst mit Gutschrift auf dem Konto des Anbieters beginnt. Bei der Zahlungsart „Nachnahme“ wird darauf hingewiesen, dass dies nur bei Versand nach Deutschland möglich ist und dass der Kunde die Nachnahmegebühren zu tragen hat.
(4) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(6) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(7) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Sachmängelgewährleistung, Garantie
(1) Ist die bestellte Ware bei Gefahrübergang mit einem Mangel behaftet und eignet sie sich dadurch nicht mehr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, hat der Kunde, der Verbraucher ist, innerhalb der unter Abs. 3 genannten Gewährleistungsfrist zunächst das Recht, zwischen Beseitigung des Mangels durch Reparatur/Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Ware zu wählen. Ist der Kunde Unternehmer, so steht dem Anbieter das Recht zu, zwischen Beseitigung des Mangels durch Reparatur/Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Ware zu wählen; § 444 BGB bleibt in diesem Fall unberührt.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, was im Regelfall nach einem erfolglosen zweiten Versuch der Fall ist, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz zu verlangen. Wenn der Kunde dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, kann er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangen.
(3) Wenn der Kunde als Verbraucher gekauft hat, verjähren seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Falle von Mängeln beim Kauf neuer Sachen innerhalb von zwei Jahren, beim Kauf gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab Gefahrenübergang. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beim Kauf sowohl von Neu- wie auch Gebrauchtteilen ein Jahr ab Gefahrübergang.
(4) Ist der Kauf für den Kunde ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und dem Verkäufer erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Die Haftung nach § 11 dieser Bedingungen bleibt von den Einschränkungen des vorstehenden Absatz (3) unberührt. (5) Schäden durch unsachgemäßen Einbau und/oder Betrieb oder unsachgemäßer Pflege oder Wartung (vgl. § 6 dieser Bedingungen) werden durch den Anbieter nicht ersetzt. Solche Schäden stellen insbesondere keinen Mangel der Kaufsache dar; der Kunde hat dem Anbieter in diesem Fall die Kosten der Prüfung und Abwicklung einer unzutreffenden Mängelmeldung zu erstatten.
(6) Sämtliche den Waren zugrundeliegenden Beschreibungen über Aussehen, Leistung, Maße und Gewicht sind Beschaffenheitsangaben. Sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar und werden nicht garantiert. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(7) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz des Anbieters.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbegrenzt entsprechend zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter nur, soweit ihm bzw. seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 12 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mailadresse lautet: autoverwertung@bergler.de