Oelabscheiderservice
Ölabscheider-Service
Der Betreiber eines Ölabscheiders ist laut Gesetz verpflichtet die ordnungs- und sachgemäße Funktion seiner Abscheideranlage sicherzustellen. Hierzu gehört die Führung eines Betriebstagebuchs, die monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen, sowie die halbjährliche Wartung gemäß den Herstellervorschriften. Bei der monatlichen Eigenkontrolle sind folgende Arbeiten durchzuführen: Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider, Messung der Schlammschichtdicke, Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses (Schwimmer) im Ölabscheider, Sichtkontrolle des allgemeinen Anlagenzustands. Zusätzliche Arbeiten bei der Wartung: Entnahme und Analyse der Abwasserprobe auf Kohlenwasserstoffe und pH-Wert, Kontrolle des Betriebstagebuchs.
Die Generalinspektion von Ölabscheideranlagen
Vor der Inbetriebnahme eines Ölabscheiders und anschließend alle fünf Jahre besteht nach DIN 1999-100 die Pflicht zur Durchführung einer Prüfung (Generalinspektion) durch einen Sachverständigen oder einem Fachkundigen. Vor der Prüfung muss die gesamte Ölabscheideranlage entleert und gereinigt werden. Bei der Generalinspektion werden alle Anlagenteile (inkl. der Zulaufleitungen zur Ölabscheideranlage) mit Wasser auf Dichtheit geprüft. Zu der Prüfung gehört auch die Zustandskontrolle der technischen Bauteile sowie der Innenwandflächen zum Arbeitsumfang der Generalinspektion. Das Betriebstagebuch mit allen erforderlichen behördlichen Genehmigungen und anderen notwendigen Nachweisen wird kontrolliert. Alle Prüfergebnisse werden in einem Generalinspektionsbericht dokumentiert.


