Ölabscheiderservice
Ölabscheider-Service
Der Betreiber eines Ölabscheiders ist laut Gesetz verpflichtet, die ordnungs- und sachgemäße Funktion seiner Abscheideranlage sicherzustellen. Hierzu gehört die Führung eines Betriebstagebuchs, die monatliche Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen sowie die halbjährliche Wartung gemäß den Herstellervorschriften. Bei der monatlichen Eigenkontrolle sind folgende Arbeiten durchzuführen: